Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4057
OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03 (https://dejure.org/2008,4057)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.09.2008 - 3 Wx 98/03 (https://dejure.org/2008,4057)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. September 2008 - 3 Wx 98/03 (https://dejure.org/2008,4057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechterhaltung der Testamentsvollstreckung über 30 Jahre hinaus; Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Verschweigens eines wesentlichen Teils des Nachlasses

  • Judicialis

    BGB § 2084; ; BGB § 2106; ; BGB § 2109; ; BGB § 2209; ; BGB § 2210; ; BGB § 2227

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechterhaltung der Testamentsvollstreckung über 30 Jahre hinaus; Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Verschweigens eines wesentlichen Teils des Nachlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsvollstreckung - Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Verschweigen von Nachlassbestandteil

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05

    Testamentsvollstreckung: Gesamte Entlassung mehrerer Testamentsvollstrecker wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
    Vor diesem Hintergrund hat der Senat mit Beschluss vom 8. Juni 2006 (3 Wx 64/05 und 65/06 = OLGR 2006, 634 f. = FamRZ 07, 307; vgl. auch Palandt/Edenhofer, a. a. O., § 2227 Rn. 3) eine grobe Pflichtverletzung darin gesehen, dass die beiden dortigen Testamentsvollstrecker kein gemeinschaftliches Nachlassverzeichnis vorgelegt hatten.

    Eine grobe Pflichtverletzung iSd § 2227 BGB setzt weiter voraus, dass die Interessen der Erben ernstlich gefährdet worden sind (Senat, Beschluss vom 8. Juni 2006, 3 Wx 64/05 und 3 Wx 65/06 S. 24 - insoweit nicht veröffentlicht -).

  • BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97

    Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
    Dessen Ermessensentscheidung kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler, nicht auf ihre Angemessenheit oder Zweckmäßigkeit überprüft werden (BayObLG FamRZ 1998, 325; Senat a. a. O. S. 24 f.).
  • KG, 16.03.2004 - 1 W 458/01

    Erbscheinseinziehungsverfahren: Einziehung eines vom Rechtspfleger aufgrund

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
    Auf Kenntnis eines Bevollmächtigten kommt es nach § 166 BGB an, wenn die Vollmacht auch die Regelung der Erbschaftsangelegenheiten umfasst (KG NJW-RR 2004, 801, Tz. 12 f; Palandt/Edenhofer, § 1954 Rn. 7).
  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 118/86

    Besondere Pflichten des Testamentsvollstreckers bei Vor- und Nacherbfolge

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
    Die Testamentsvollstreckung als Dauervollstreckung sollte hier aber in Bezug auf die Beteiligte zu 2. bis zum Nacherbfall andauern (vgl. zu einer entsprechenden Testamentsauslegung BGH FamRZ 1988, 279).
  • BayObLG, 28.07.2003 - 1Z BR 140/02

    Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
    Ein wichtiger Grund zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers kann aber nicht nur bei den im Gesetz genannten Beispielsfällen gegeben sein, sondern auch dann, wenn bei den Beteiligten ein nicht nur auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruhendes Misstrauen in die unparteiliche Amtsführung des Testamentsvollstreckers entstanden ist, für das dieser den Beteiligten Anlass gab, ggf. auch unverschuldet (BayObLG FamRZ 2004, 740; Palandt/Edenhofer, a. a. O., § 2227 Rn. 5).
  • BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 8/01

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
    Die Erheblichkeit muss sich nicht in dem Grad des Verschuldens realisieren (Erman/Schmidt, a. a. O., § 2227 Rn. 3; BayObLG FamRZ 2002, 989).
  • OLG Hamm, 09.05.1977 - 15 W 473/76
    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
    Die Klärung der streitigen Frage, ob auch der Pflichtteilsberechtigte antrags- und beschwerdeberechtigt ist, wenn es wie hier um die Frage der Entlassung eines Testamentsvollstreckers geht (vgl. dazu einerseits OLG Hamm, MDR 1977, 851 andererseits Erman/M.Schmidt, BGB, 12. A. 2008, § 2227 Rn. 9 mwN), kann aber nicht nur dahinstehen, weil die Beteiligte zu 2. zwischenzeitlich ohnehin in erster Linie meint, sie sei (gesetzliche) Erbin.
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 43/87

    Errichtung eines notariellen Testaments; Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
    Eine grobe Pflichtverletzung wird auch angenommen, wenn der Testamentsvollstrecker nur unzulänglich Auskunft erteilt (BayObLG NJW-RR 1988, 645; Erman/Schmidt, a. a. O., § 2227 Rn. 3).
  • OLG Schleswig, 01.12.2015 - 3 Wx 42/15

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen zunächst pflichtwidriger

    Grob wäre die Pflichtverletzung etwa dann, wenn durch die Verzögerung die Interessen der Erben ernstlich gefährdet worden sind (Senat, B. v. 19.09.2008 - 3 Wx 98/03 -, SchlHAnz 2009, 55, 57; OLG Köln a.a.O.).

    Ansonsten rechtfertigt ein Misstrauen der Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker dessen Entlassung, wenn es nicht nur auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruht, und wenn der Testamentsvollstrecker, wenn auch ohne Verschulden, zu dem Misstrauen Anlass gegeben hat (Senat, B. v. 19.09.2008 - 3 Wx 98/03 -, SchlHAnz 2009, 55, 58; Damrau/Tanck/Bonefeld, § 2227 Rn. 11; Staudinger/Reimann, § 2227 Rn. 12).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht